Begriffsbestimmung
1.1
Sämtliche Verträge über Lieferungen und Leistungen (Angebote, Aufträge) werden ausschließlich mit
natürlichen und juristischen Personen geschlossen, die nicht Verbraucher i.S.d. § 13 BGB sind
und unterliegen den nachstehenden Bedingungen.
Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen in deutscher Sprache gelten für Rechtsgeschäfte
innerhalb der Bundesrepublik Deutschland.
1.2
Unsere Geschäftsbedingungen gelten ausschließlich.
Abweichende oder uns ungünstige ergänzende
Bedingungen des Bestellers werden auch dann nicht Vertragsinhalt, wenn wir diesen nicht gesondert widersprechen.
1.3
Der Vertragsinhalt richtet sich nach den schriftlichen Vereinbarungen. Mündliche Nebenabreden bestehen
nicht. Vertragsänderungen oder -ergänzungen sind nur wirksam, wenn sie von uns schriftlich bestätigt
werden. Dies gilt auch für Änderungen der Schriftformklausel selbst.
1.4
Unsere Geschäftsbedingungen gelten auch für künftige Geschäfte mit dem Besteller, selbst wenn sie
nicht nochmals gesondert vereinbart werden.
2 Angebot, Angebotsunterlagen,
Technische Unterlagen, Annahmen,
Nachtragsangebote
2.1
Unsere Angebote sind freibleibend.Der Vertragsschluss kommt erst zustande, wenn HENZE-HAUCK PMA GmbH
Bestellungen des Kunden ausdrücklich schriftlich bestätigt oder die Lieferung oder Leistung ausgeführt hat.
2.2 Prospekte, Preislisten und Kataloge,
verfügbare technische Details in Prospekten und Katalogen sowie auf unseren Internetseiten sind ohne
anderweitige Vereinbarung nicht verbindlich. Angaben in technischen Unterlagen sind nur verbindlich,
soweit sie ausdrücklich zugesichert sind.
2.3
An allen dem Besteller überlassenen Unterlagen, insbesondere Datenträgern, Dokumentationen,Abbildungen,
Zeichnungen, Kalkulationen behalten wir uns Eigentums- und Urheberrechte vor; sie dürfen nicht für andere als
vertragsgemäße Zwecke benutzt und Dritten nicht zugänglich gemacht werden und sind uns unverzüglich
frei Haus zurückzugeben, wenn der Vertrag beendet oder soweit der vertragliche Nutzungszweck erfüllt
ist. Dies gilt insbesondere für solche Unterlagen und Informationen, die als „vertraulich“ bezeichnet sind.
Wir sind berechtigt, Unterlagen jederzeit herauszuverlangen, wenn die Geheimhaltung nicht sichergestellt ist.
2.4
Der Besteller ist verpflichtet, unser Angebot sorgfältig auf Richtigkeit und Zweckmäßigkeit zu prüfen.
Das gilt insbesondere für Projektangebote, in denen wir als solche bezeichnete Annahmen getroffen haben, die wir
unserer Kalkulation und Leistungsbeschreibung zugrunde gelegt haben. Treffen derartige Annahmen nicht zu, wird uns
der Besteller davon unterrichten, damit wir das Angebot korrigieren können.
3 Beschaffenheit der Waren oder Leistungen
3.1
Die in unseren öffentlichen Äußerungen, wie Katalogen, Prospekten, Rundschreiben, Anzeigen, Abbildungen, Werbung
und Preislisten enthaltenen Angaben über Eigenschaften gehören nur zur Beschaffenheit, soweit sie
Vertragsbestandteil geworden sind.
3.2 Wir behalten uns bis zur Lieferung technische
Änderungen, insbesondere Verbesserungen vor, wenn hierdurch nur unwesentliche Änderungen in
der Beschaffenheit eintreten und der Besteller nicht unzumutbar beeinträchtigt wird.
4 Preise, Vergütung
4.1
Die Preise verstehen sich netto ab Lager Dessau, ohne Mehrwertsteuer/ Warenumsatzsteuer und Verpackung, zahlbar
ohne irgendwelche Abzüge. Sämtliche Nebenkosten (z. B. Fracht, Versicherung, Ausfuhr-Durchfuhr-,
Einfuhr- und andere Bewilligungen sowie Beurkundungen) gehen zu Lasten des Bestellers. Ebenso hat
der Besteller alle Arten von Steuern, Abgaben, Gebühren, Zöllen und dergleichen zu tragen, die im
Zusammenhang mit dem Vertrag erhoben werden oder sie gegen entsprechenden Nachweis der
HENZE-HAUCK PMA GmbH zurückzuerstatten, falls die HENZE-HAUCK PMA GmbH hierfür leistungspflichtig
geworden ist.
4.2
Eine angemessene Preisanpassung erfolgt, wenn die Lieferfrist nachträglich aus einem vom Besteller zu
vertretenden Grund verlängert wird oder Art oder Umfang der vereinbarten Lieferungen oder Leistungen eine
Änderung erfahren haben oder das Material oder die Ausführung Änderungen erfahren, weil die
vom Besteller gelieferten Unterlagen den tatsächlichen Verhältnissen nicht entsprochen haben oder unvollständig waren.
5 Zahlungsbedingungen
5.1
Die Zahlungen sind gemäß den Bedingungen der Auftragsbestätigung bzw. Rechnung zu leisten.
5.2
Bei Überweisungen richtet sich die Rechtzeitigkeit der Zahlungen nach der Gutschrift auf unserem Konto.
Bei Einreichung von Schecks werden Bearbeitungsgebühren in Höhe von 15€ erhoben.
6 Geheimhaltung
6.1
Jede Vertragspartei hat die Fabrikations-, Erfahrungs- und Geschäftsgeheimnisse der anderen Vertragspartei, die ihr
zugänglich gemacht oder anderweitig bekannt werden, strikt geheim zuhalten. Die Vertragsparteien dürfen diese
Geheimnisse weder direkt noch indirekt irgendwelchen Dritten mitteilen, noch sie auf irgendeine Weise veröffentlichen
oder für andere Zwecke (namentlich für den Nachbau von Maschinen, Anlagen und Komponenten sowie von Teilen
derselben) verwenden.
7 Eigentumsvorbehalt
7.1
Die von der HENZE-HAUCK PMA GmbH gelieferten oder verkauften Gegenstände bleiben Eigentum der
Firma HENZE-HAUCK PMA GmbH bis zur Erfüllung sämtlicher aus dem jeweiligen Vertrag gegen den
Kunden/Besteller zustehenden Ansprüche.
7.2
Der Eigentumsvorbehalt bleibt auch bestehen für alle Forderungen, die HENZE-HAUCK PMA GmbH gegenüber Kunden
im Zusammenhang mit dem Vertragsgegenstand, beispielsweise aufgrund von Reparaturen, Ersatzteillieferungen sowie
sonstigen Leistungen, nachträglich erwirbt. Vorgenannte Regelung gilt nicht, wenn die Reparaturen oder
Ersatzteillieferungen durch die Firma HENZE-HAUCK PMA GmbH unzumutbar verzögert werden oder fehlgeschlagen
sind.
7.3
Der Kunde verwahrt die Vorbehaltsware unentgeltlich für HENZE-HAUCK PMA GmbH. Des Weiteren verpflichtet
sich der Kunde die Vorbehaltsware für die Dauer des Eigentumsvorbehaltes in einem ordnungsgemäßen
Zustand zu halten sowie alle notwendigen Wartungsarbeiten und erforderlichen Instandsetzungen unverzüglich
durchführen zu lassen.
7.4
Bis zur Erfüllung der vorgenannten Ansprüche der Firma HENZE-HAUCK PMA GmbH dürfen die Gegenstände nicht
weiterveräußert, vermietet, verliehen, verschenkt und auch nicht Dritten in Besitz gegeben werden.
Sicherungsübereignungen und Verpfändungen sind ohne schriftliche Zustimmung von HENZE-HAUCK PMA GmbH
untersagt.
Greifen Dritte auf die Vorbehaltsware zu, insbesondere durch Pfändung oder die Einleitung eines Insolvenzverfahren,
wird der Kunde/Besteller den Dritten unverzüglich auf das Eigentum der Firma HENZE-HAUCK PMA GmbH an der
Vorbehaltsware hinweisen und HENZE-HAUCK PMA GmbH hierüber informieren um die Durchsetzung der
Eigentumsrechte der Firma HENZE-HAUCK PMA GmbH zu ermöglichen.
7.5
Soweit der Vertragspartner der Firma HENZE-HAUCK PMA GmbH den Kaufgegenstand weiter verarbeitet gilt:
Verarbeitung oder Umbildung erfolgen stets für die Firma HENZE-HAUCK PMA GmbH als Hersteller, jedoch
ohne Verpflichtung für sie. Erlischt das (Mit-) Eigentum der Firma HENZE-HAUCK PMA GmbH durch Verbindungen, so
wird bereits jetzt vereinbart, dass das (Mit-) Eigentum des Vertragspartners an der einheitlichen Sache
wertanteilmäßig (Rechnungswert) auf die Firma HENZE-HAUCK PMA GmbH übergeht.
7.6
Der Kunde der Firma HENZE-HAUCK PMA GmbH ist zum Besitz und Gebrauch des Kaufgegenstandes für eine Dauer
des Eigentumsvorbehaltes nur solange berechtigt, wie er seinen Verpflichtungen aus dem Vertrag sowie diesen
Allgemeinen Geschäftsbedingungen nachkommt und sich nicht in Zahlungsverzug befindet.
7.7
Falls der Kunde der Firma HENZE-HAUCK PMA GmbH in Zahlungsverzug gerät oder seine Verpflichtungen aus dem
Eigentumsvorbehalt nicht erfüllt, hat die Firma HENZE-HAUCK PMA GmbH das Recht, Rücktritt vom Vertrag zu
erklären.
Die Firma HENZE-HAUCK PMA GmbH kann den Vertragsgegenstand von Ihrem Vertragspartner herausverlangen
und nach Androhung einer angemessenen Frist durch freihändigen Verkauf zu verwerten.
7.8 Alle Kosten der Rücknahme, der Verwertung des Kaufgegenstandes trägt der Vertragspartner der Firma HENZEHAUCK
PMA GmbH.
7.9
Die Firma HENZE-HAUCK PMA GmbH verpflicht sich, die ihr zustehenden Sicherungen freizugeben, wenn der Wert der
zu sichernden Forderungen, die noch nicht ausgeglichen sind, um mehr als 10 % mit dem vorgenannten
Sicherungsrecht übersichert wird.
8 Lieferfrist
8.1
Die Lieferzeit beginnt mit der Absendung der Auftragsbestätigung, jedoch nicht vor Beibringung der vom Besteller zu
beschaffenden Unterlagen, Genehmigungen, Freigaben sowie vor Eingang einer vereinbarten Anzahlung.
Die Lieferfrist ist eingehalten, wenn bis zu ihrem Ablauf die Versandbereitschaftsmeldung an den Besteller abgesandt
worden ist.
8.2
Die Einhaltung der Lieferfrist setzt die Erfüllung der Vertragspflichten durch den Besteller voraus.
8.3
Die Lieferfrist verlängert sich angemessen, wenn Hindernisse auftreten, die die Firma HENZE-HAUCK PMA GmbH trotz
Anwendung der gebotenen Sorgfalt nicht abwenden kann, ungeachtet ob sie bei der Firma HENZE-HAUCK PMA GmbH,
beim Besteller oder einem Dritten entstehen. Sobald der die Lieferung hindernde Umstand nicht mehr besteht, wird der
Liefertermin schriftlich neu festgesetzt.
8.4
Wegen Verspätung der Lieferungen oder Leistungen hat der Besteller keine Rechte und Ansprüche. Insbesondere hat er
kein Recht auf Vertragsrücktritt. Diese Einschränkung gilt nicht im Falle von rechtswidriger Absicht oder grober
Fahrlässigkeit der Firma HENZE-HAUCK PMA GmbH. Dagegen gilt sie im Falle von rechtswidriger Absicht oder grober
Fahrlässigkeit von Hilfspersonen.
8.5
Wird der Versand auf Wunsch des Bestellers verzögert, so werden ihm, einen Monat nach Anzeige der
Versandbereitschaft, die durch die Lagerung entstandenen Kosten für jeden Monat berechnet (mindestens 0,5% des
Rechnungsbetrages für jeden Monat). Der Auftragnehmer ist jedoch berechtigt nach Setzung und fruchtlosem Verlauf
einer angemessenen Frist anderweitig über den Liefergegenstand zu verfügen, und den Besteller mit angemessener
verlängerter Frist zu beliefern.
9 Gefahrenübergang, Abnahme
9.1
Die Gefahr geht auf den Besteller über, wenn der Liefergegenstand das Werk verlassen hat, und zwar auch dann, wenn
Teillieferungen erfolgen oder die Firma HENZE-HAUCK PMA GmbH noch andere Leistungen, z. B. Versandkosten oder
Anlieferung und Aufstellung übernommen hat. Soweit eine Abnahme zu erfolgen hat, ist diese für den Gefahrenübergang
maßgebend. Sie muss unverzüglich zum Abnahmetermin, hilfsweise nach der Meldung der
Firma HENZE-HAUCK PMA GmbH über die Abnahmebereitschaft durchgeführt werden.Der Besteller darf die Abnahme
bei Vorliegen eines nicht wesentlichen Mangels nicht verweigern.
9.2
Verzögert sich oder unterbleibt der Versand bzw. die Abnahme infolge von Umständen, die der
Firma HENZE-HAUCK PMA GmbH nicht zu zurechnen sind, geht die Gefahr vom Tage der Meldung der Versand- bzw.
Abnahmebereitschaft auf den Besteller über. Die Firma HENZE-HAUCK PMA GmbH verpflichtet sich, auf Kosten des
Bestellers die Versicherung abzuschließen, die dieser verlangt hat.
9.3
Teillieferungen sind zulässig, soweit für den Besteller zumutbar.
9.4
Die Firma HENZE-HAUCK PMA GmbH wird die Lieferungen und Leistungen soweit üblich vor Versand prüfen. Verlangt
der Besteller weitergehende Prüfungen, sind diese gesondert zu vereinbaren und vom Besteller zu bezahlen.
9.5
Wegen Mängeln irgendwelcher Art an Lieferungen und Leistungen hat der Besteller keine Rechte oder
Ansprüche außer der in Ziffer 11 sowie 12 ausdrücklich genannten (Gewährleistung, Haftung für Mängel).
10 Export
10.1
Für die Beachtung von Exportvorschriften ist der Besteller allein verantwortlich. Wir sind nicht verpflichtet, Waren an Orte
zu versenden, für die Exportbeschränkungen gelten. Der Besteller wird andernfalls nach unserer Wahl die Ware an
unserem Versendeort abholen oder eine Ersatzadresse benennen.
11 Mängelansprüche, Verjährung
Für Sachmängel der Lieferung leistet die Firma HENZE-HAUCK PMA GmbH unter Ausschluss weiterer Ansprüche
wie folgt Gewähr:
11.1
Alle diejenigen Teile sind unentgeltlich nach Wahl der Firma HENZE-HAUCK PMA GmbH nachzubessern oder
mangelfrei zu ersetzen, die sich infolge eines vor dem Gefahrenübergang liegenden Umstandes als mangelhaft
herausstellen. Die Feststellung solcher Mängel ist der Firma HENZE-HAUCK PMA GmbH unverzüglich schriftlich
zu melden. Ersetzte Teile werden Eigentum der Firma HENZE-HAUCK PMA GmbH.
11.2
Der Besteller hat nicht das Recht, den Mangel selbst zu beseitigen oder durch Dritte beseitigen zu lassen.
11.3
Von den durch die Nachbesserung bzw. Ersatzlieferung entstehenden unmittelbaren Kosten trägt die HENZE-HAUCK
PMA GmbH - soweit sich die Beanstandung als berechtigt herausstellt - die Kosten des Ersatzstückes einschließlich des
Versandes.
11.4
Ein Mangel des Vertragsgegenstandes liegt nicht vor, wenn nachfolgende Bedingungen eingetreten sind:
Ungeeignete oder unsachgemäße Verwendung, fehlerhafte Montage bzw. Inbetriebsetzung durch den Besteller oder
Dritte, natürliche Abnutzung, fehlerhafte oder nachlässige Montagearbeiten, chemische, elektrochemische oder
elektrische Einflüsse - sofern sie nicht von der Firma HENZE-HAUCK PMA GmbH zu verantworten sind.
11.5
Bessert der Besteller oder ein Dritter unsachgemäß nach, besteht keine Haftung der Firma HENZE-HAUCK PMA GmbH
für die daraus entstehenden Folgen.
11.6
Mängelansprüche für alle verkauften neuen Gegenstände sowie für alle erbrachten Serviceleistungen verjähren nach
einem Jahr. Die Gewährleistungsfrist beginnt mit Anlieferung der Sache bzw. mit Erledigung der Serviceleistung.
12 Ausschluss weiterer Haftungen
12.1
Wenn der Liefergegenstand durch Verschulden der Firma HENZE-HAUCK PMA GmbH infolge unterlassener oder
fehlerhafter Ausführung von vor oder nach Vertragsschluss erfolgten Vorschlägen und Beratungen oder durch die
Verletzung anderervertraglicher Nebenverpflichtungen – insbesondere Anleitung für Bedienung und Wartung des
Liefergegenstandes - vom Besteller nicht vertragsgemäß verwendet werden kann, so gelten unter Ausschluss weiterer
Ansprüche des Bestellers die Regelungen des Abschnittes
11.1. Weitere Ansprüche sind ausgeschlossen, soweit gesetzliche Regelungen dem nicht entgegenstehen.
13 Softwarenutzung
13.1
Soweit im Lieferumfang Software enthalten ist, wird dem Besteller ein nicht ausschließliches Recht eingeräumt, die
gelieferte Software einschließlich ihrer Dokumentationen zu nutzen. Sie wird zur Verwendung auf dem dafür bestimmten
Liefergegenstand überlassen. Eine Nutzung der Software auf mehr als einem System ist untersagt.
13.2
Der Besteller darf die Software nur im gesetzlich zulässigen Umfang (§§ 69 a ff UrhG) vervielfältigen, überarbeiten, oder
übersetzen Der Besteller verpflichtet sich, Herstellerangaben -
insbesondere Copyright- Vermerke - nicht zu entfernen oder ohne vorherige ausdrückliche Zustimmung
der Firma HENZE-HAUCK PMA GmbH zu verändern. Alle sonstigen Rechte an der Software und den Dokumentationen
einschließlich der Kopien bleiben bei der Firma HENZE-HAUCK PMA GmbH bzw. beim Softwarelieferanten. Die
Vergabe von Unterlizenzen ist nicht zulässig.
14 Rückgaberecht
14.1
Dem Besteller steht ein vertragliches Rückgaberecht nicht zu. Warenrücksendungen werden ausnahmslos
abgelehnt.
15 Anwendbares Recht, Gerichtsstand, Vertragssprache
15.1
Für alle Rechtsbeziehungen zwischen der Firma HENZE-HAUCK PMA GmbH und dem Besteller gilt ausschließlich das
für die Rechtsbeziehungen inländischer Parteien untereinander maßgebliche Recht der Bundesrepublik Deutschland.
15.2
Diese Geschäftsbedingungen und die gesamten Rechtsbeziehungen der Parteien unterliegen dem materiellen
deutschen Recht. Die Geltung des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen
Warenkauf wird ausgeschlossen.
15.3
Gerichtsstand ist das für den Sitz der Firma HENZE-HAUCK PMA GmbH zuständige Gericht. HENZE-HAUCK PMA
GmbH ist jedoch berechtigt, am Hauptsitz des Bestellers Klage zu erheben.
15.4
Die Vertragssprache ist deutsch.